Familienrecht - Rechtsanwalt Dr. Schröcksnadl
Ehe- und Familienrecht
Gerne berate ich Sie über Ehe- und Familienrecht sowie internationalem Familienrecht.
Umfassend beraten
Dies beinhaltet die Beratung über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patiententestamente. Ich übernehme auch Betreuungen oder vertrete Angehörige in Betreuungsverfahren. Nach Abschluss eines Betreuungsverfahrens kann ich die Rechtmäßigkeit des Betreuerverhaltens für Sie überprüfen.
Ebenso berate ich Sie zum Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und erstelle Partnerschaftsverträge. Ich unterstütze Sie auch bei der Auseinandersetzung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu Ehe- und Ehescheidungsangelegenheiten, in denen ich Sie ebenfalls gerichtlich vertrete.
Dies umfasst die Beratung über die allgemeinen Wirkungen der Ehe, die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen sowie die Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren, wie Ehescheidung, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Hausratsaufteilung und Wohnungszuweisung. In diesem Zusammenhang erarbeite ich auch Testamente für Sie.
International
Ebenfalls bin ich im internationalen Ehe- und Ehescheidungsrecht tätig, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Im Rahmen meiner bisherigen Tätigkeit konnte ich Familien- und Scheidungssachen mit Auslandsbezug zu folgenden Rechtsordnungen bearbeiten:
- Afghanistan
- Albanien
- Algerien
- Australien
- Dänemark
- Indien
- Italien
- Kroatien
- Malaysia
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Rumänien
- Serbien
- Slowenien
- Spanien
- Sudan
- Türkei
- Ukraine
- Vereinigte Staaten
- Weißrussland