Dr. Thomas Schröcksnadl

Rechtsanwalt

Wir hören Ihnen zu,
… lösen Ihre Probleme,
… setzen Ihr Recht durch.

Gütestelle

Schiedsstelle nach Bayerischem Schlichtungsgesetz (BaySchlG)

Mit Gesetz vom 25. April 2000 hat der Landtag des Freistaates Bayern beschlossen, dass vor den Amtsgerichten in bestimmten bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten eine Klage erst erhoben werden kann, wenn die Parteien einen Versuch unternommen haben, die Streitigkeit vor einer zugelassenen Schlichtungs- oder Gütestelle gütlich beizulegen.

Hierbei handelt es sich um:

Wir sind eine anerkannte Gütestelle nach Bayerischem Schlichtungsgesetz.

Sofern Sie uns mit einer außergerichtlichen Streitschlichtung beauftragen wollen, können Sie mit unserem Kontaktformular einen Antrag auf Streitschlichtung anfordern.

Gleichzeitig können Sie sich mit den nachfolgenden Links über den Inhalt des Bayerischen Gesetzes zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen vertraut machen.

www.rechtliches.de

www.justiz.bayern.de

Dr. Thomas Schröcksnadl in München